Von Markus Weber
Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1952 die freiheitliche demokratische Grundordnung folgendermaßen:
Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern ist der Schutz dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung, daneben der Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (Und auch Vertreter der Extremismustheorie und ihr Nahestehende behaupten ja gerne, dass bei ihnen Extremismus lediglich eine Einstellung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bedeute.) Nun sehen das aber leider manche der dort Arbeitenden offensichtlich als nicht ausreichend an:
Wer die Linken als naive Spinner sieht, unterschätzt sie. Denn das, was sie sagen und wollen, ist mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar,
so der der stellvertretende Leiter des Landesverfassungs-schutzamtes Nordrhein-Westfalen, Burkhard Freier im Focus. Nein, nicht nur naive Spinner sind bei der Linken – “das ist ja schon mal klar!” oder wie – es gibt auch Hinweise für den Verdacht auf linksextremistische Bestrebungen, und gar solche, dass die Linken die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine andere Ordnung ersetzen wollten. Harter Tobak, in der Tat. Ist die Linke etwa für Gewalt, gegen die Menschenrechte? Für eine Willkürherrschaft, gegen den Rechtsstaat? Gegen Freiheit, Gleichheit oder Demokratie? Was meint Freier?
Dazu gehöre die Forderung nach Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und die ablehnende Haltung zu Privateigentum. Verstaatlichen ohne Entschädigen sei grundgesetzwidrig.
Eine, sagen wir mal, mindestens eigenwillige Rechtsauffassung. Das BVerfG spricht zwar nirgendwo explizit von Privateigentumsrechten, doch schauen wir einfach mal ins Grundgesetz. Das Recht auf Eigentum als Grundrecht ist dort in Artikel 14 folgendermaßen spezifiziert:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Und wie steht nun die Linke in Nordrhein-Westfalen zu dem Ganzen?
Zu (1): Die Linke spricht sich offensichtlich nicht gegen das Eigentum im Allgemeinen aus, sondern nur gegen das an bestimmten Produktionsmitteln, nämlich den wichtigsten Schlüsselindustrien. Eine Schranke, die allgemein durch Gesetze festgelegt werden kann.
Zu (2): Hier kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die Linke die Bestimmung des Grundgesetzes ernster nimmt, als es derzeit alle anderen Parteien tun.
Zu (3): Was sagt die Linke hier genau? In ihren Positionen zur Landespolitik schreibt sie (S. 8f.):
Wir streben die Kontrolle von Schlüsselbereichen der Wirtschaft durch die öffentliche Hand an. „Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten“ (Artikel 27 der NRW-Landesverfassung). Wir lehnen die Privatisierungspolitik von Bund, Land und Kommunen ab und fordern die Rückführung des bereits Privatisierten in öffentliches Eigentum. Das Eigentum der Kommunen und des Landes an Wohnungen sind zu erhalten, Wasser-und Stadtwerke sind zu rekommunalisieren und die wirtschaftslenkende Rolle der öffentlichen Hand ist wieder auszubauen.
Im Bereich der Schlüsselindustrien gibt es in der Tat viele Möglichkeiten der Argumentation, dass diese dem Wohle der Allgemeinheit dienen würde, sowohl in sozialer (öffentliche Daseinsfürsorge, gemeinwohlorientierte Nutzung, Versorgung der Bevölkerung, Sozialstaatsgebot) wie in wirtschaftlicher (Auflösung von privaten Monopolen, weniger Ressourcenverschwendung, Vorteile dadurch, dass Gewinne reinvestiert werden oder der Gesellschaft zu Gute kommen, statt in private Geldbeutel oder Spekulationen zu fließen) Hinsicht. Natürlich kann man solche Argumentationen ablehnen, etwa die Priorität bei der wirtschaftlicher Freiheit vor egalitären Prinzipien sehen, auf Kostensenkungen durch den Wettbewerb von privaten Anbietern, Effektivitätssteigerungen, stärkere Flexibilität und technische Erneuerungsfähigkeit hinweisen. Dies sind aber politische und ökonomische Erwägungen und Debatten, keine rechtlichen. Zudem waren politische Meinungen wie die, dass Wasser- und Stadtwerke in öffentlicher Hand sein sollten und der Staat eine lenkende Rolle in der Wirtschaft haben soll, mindestens bis zur neoliberalen Wende 1982 sozusagen Mainstream in der deutschen Politik. Also wären etwa auch Helmut Schmidt, Heiner Geißler oder gar Helmut Kohl (denn ich glaube, selbst er wäre dafür, dass der Staat die Wasserversorgung übernimmt) gefährliche Linksextremisten.
Wie sieht es mit der Entschädigung aus? In der Tat, diese wird hier nicht angesprochen. Aber: die Überführung in öffentliches/ Gemeineigentum, mit der zweifelsohne Enteignungen einhergehen, darf ja laut den Buchstaben des Grundgesetzes “nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt”. Selbst wenn man der Linken unterstellen wollte, sie wolle enteignen, ohne zu entschädigen, dürfte sie dies gar nicht. Und dass sie dies, also gegen die Verfassung verstoßen, wolle, soll Freier doch mal zeigen. Dies wäre für die Linke ja nicht nur politisch ein Harakiri-Unternehmen, sondern schlicht illegal. Und egal, als wie “naive Spinner” manche sie ansehen mögen – so “naiv”, so dumm, so, ja man muss es sagen, verrückt, sind sie sicher nicht.
Also, man muss die wirtschaftlichen Vorstellungen der Linken nicht teilen, man kann sie politisch oder wirtschaftlich ablehnen, man kann sie als unvernünftig, gar als gefährlich bezeichnen. Was sie jedoch wohl kaum sind: gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen die Verfassung gerichtet. Die wirtschaftsliberale und neokonservative Seite sollte einer politischen Diskussion aber nicht ausweichen, weil sie vielleicht für sie unangenehm werden könnte und indem sie andere politische Meinungen als extremistisch zu deklarieren versucht, wenn sie es nicht sind. Der Verfassungsschutz NRW aber will die Partei Die Linke “intensiv beobachten”.







(Nachtrag:) Natürlich sei hier auch noch Artikel 15 GG erwähnt:
“Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.”
Warum, mein Lieber, hast Du das nicht gleich in den Artikel gepackt?
Ich hoffe, Du bist mit “Satz und Druck” einverstanden – habe es halt für unser Layout etwas anpassen müssen :-)
Pfeif auch auf “CC” oder “Piratenlizenz”: Wir haben lieber etwas als offen vereinbarten “Gastbeitrag”, da dies auch den Stellenwert hervorhebt, den wir dem Autor/der Autorin beimessen. Danke also für Deinen feinen Gastbeitrag ;-)
LG
Frank
Wie gesagt, hatte nicht so viel Zeit und daher: einfach vergessen ;-) (Kannst es auch in den Artikel vor “Und wie steht nun die Linke in Nordrhein-Westfalen zu dem Ganzen?” packen, wenn du willst.)
Ich pfusche einfach nicht gerne nachträglich an Sachen herum, die schon “draußen” sind. Muß wohl an meiner Printerfahrung liegen …
LG
[...] This post was mentioned on Twitter by Markus Weber, Frank Benedikt. Frank Benedikt said: Interessanter Gastbeitrag von Guardian of the Blind: http://wong.to/4tt95 [...]
[...] Artikel ist auch beim Auto-Anthropophag [...]
Die Einschätzung zum Entschädigungszwang ist falsch.
Das Grundgesetz schreibt lediglich vor, das bei Enteignungen ein Gesetz existieren muss und die Frage der Entschädigung im gleichen Gesetz geklärt wird.
Es kann durchaus in einem Enteignungsgesetz stehen: “Eine Entschädigung findet nicht statt”.
Damit ist der Anspruch des Grundgesetzes erfüllt.
Bei der “Enteignung” der HRE-Aktionäre hätten selbige noch zuzahlen müssen im Interesse der Allgemeinheit. :D
[blockquote]Bei der “Enteignung” der HRE-Aktionäre hätten selbige noch zuzahlen müssen im Interesse der Allgemeinheit. :D[/blockquote]
Hör mir bloß mit HRE auf ;-) Meine Mutter hat mit der Aktion letztes Jahr ihren letzten Notgroschen verloren. “Zuzahlen hätten wir eh nichts mehr können.
Beste Grüße
Frank
“Es kann durchaus in einem Enteignungsgesetz stehen: “Eine Entschädigung findet nicht statt”.”
Die Frage ist halt, inwiefern dies eine “gerechten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten” darstellen würde ;-)
[...] Artikel ist auch auf binsenbrenner.de erschienen. var flattr_wp_ver = '0.9.11'; var flattr_uid = '9315'; var flattr_url = [...]
Hallo,
schauns sich mal kritisch den letzten sog. NRW-Verfassungsschutzbericht, noch bevorwortet vom damaligen IM Floridawolf (F.D.P.), durch, bes. die Passagen über “parlamentsorientierten Linksradikalismus” (Druckversion S. 108 ff.), da giltste als linksextrem weilde was n i c h t sagst … das ist k e i n e Schorschi-Schramm-Satire, so stehts da S. 109 unten. Und was das bedeutet muß hier wohl nicht gesondert erklärt werden – oder doch?
ak
22. Juli 2010
Ja, man sieht, dass diese Passagen eineutig politisch so gewollt sind. Der Linken ohne jeden Beleg vorzuwerfen, dass ein “klares und unmissverständliches Bekenntnis zur parlamentarischenDemokratie fehlt”, und dass sie sich außerhalb der freiheitlichen demokraitschen Grundordnung bewege, der versucht verzweifelt, zu kaschieren, dass es ihm lediglich um die Diffamierung politischer Ideen geht.